Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (AV BayKiBiG) im Abgleich zu unseren pädagogischen Angeboten (Auszug) §1 (1) Allgemeine Grundsätze für die Förderung
Das Kind gestaltet entsprechend seinem Entwicklungsstand seine Bildung von Anfang an aktiv mit. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen hat die Aufgabe, durch ein anregendes Lernumfeld und ganzheitliche Lernangebote dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder anhand der Bildungs- und Erziehungsziele Basiskompetenzen erwerben und weiterentwickeln. Leitziel der pädagogischen Bemühungen ist der beziehungsfähige, wertorientierte, schöpferische Mensch, der sein Leben verantwortlich gestalten und den Anforderungen in Familie, Staat und Gesellschaft gerecht werden kann . Umgang mit dem Kind Strukturierter Tagesablauf Alters-und Entwicklungsbezogenes Material Kinderkonferenz Rederunde Patenschaften Stuhlkreis Projektarbeit Gezielte Beschäftigungen §1 (2)Das pädagogische Personal fördert die Kinder individuell und ganzheitlich entsprechend ihrer sozialen, kognitiven, emotionalen und körperlichen Entwicklung. Es begleitet und beobachtet sie in ihrem Entwicklungsverlauf.
- Mehrmalige Beobachtungen - Beschäftigungen in Kleingruppen - Vorschularbeit - Schwierigkeitsgrade der Spiele/B. - Einfühlungsvermögen - Fachwissen um die Entwicklung §1 (3)Kinder mit und ohne (drohende) Behinderung werden nach Möglichkeit gemeinsam gebildet, erzogen und betreut sowie darin unterstützt, sich mit ihren Stärken und Schwächen gegenseitig anzunehmen. - Zusammenarbeit mit Frühförderstellen, Fachkräften für Integration - Unser Bild vom Kind – Kath.Profil - Fortbildungen des Teams - Vorbildfunktion §1 (4) Das pädagogische Personal hat die Aufgabe, soziale Integration zu fördern und Kinder bei der Entwicklung ihrer Geschlechtsidentität als Mädchen und Buben zu unterstützen und auf Gleichberechtigung hinzuwirken.
- versch. Angebote - Projekte - Gespräche §1 (5)Das pädagogische Personal arbeitet bei der Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich mit den primär für die Erziehung verantwortlichen Eltern und dem Elternbeirat zusammen und informiert die Eltern in regelmäßigen Gesprächen über die Entwicklung des Kindes. - Elterngespräche - Tür- und Angelgespräche - Elternabend - gemeinsame Gespräche mit Eltern und Institutionen - Elternbeiratssitzungen § 2 Basiskompetenzen Zur Bildung der gesamten Persönlichkeit der Kinder unterstützt und fördert das pädagogische Personal auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes folgende Basiskompetenzen: 1.die Entwicklung von freiheitlich-demokratischen, religiösen, sittlichen und sozialen Werthaltungen 2.den Erwerb von personalen, motivationalen, kognitiven, physischen und sozialen Kompetenzen 3.das Lernen des Lernens 4.der Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme sowie zur aktiven Beteiligung an Entscheidungsprozessen 5.die Entwicklung von Widerstandsfähigkeit 6.die musischen Kräfte 7.die Kreativität. - Projektarbeit -Kinderkonferenzen -Rederunde, -Gezielte Beschäftigungen - Vorschulaktionen -Exkursionen -Funktionsecken - Taschendienst, - Eigentumsfächer -Patenschaften -Telefondienst -gesunde Heraus-forderungen durch Team -Gespräche -Gemeinsames Essen -Feste und Feiern -Gratulation der Senioren -Ausreichend Bewegung § 3 (1) Kinderschutz
Werden in der Kindertageseinrichtung Anhaltspunkte für die konkrete Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt, hat die pädagogische Fachkraft auf die Inanspruchnahme geeigneter Hilfen seitens der Eltern hinzuwirken und erforderlichenfalls nach Informationen der Eltern den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe hinzuzuziehen. - Beobachtungen - Elterngespräch - Zusammenarbeit mit Fachberatung und anderen Institutionen - Umsetzung des Schutzauftrages § 3 (2)Das pädagogische Personal stimmt bei Anzeichen eines erhöhten Entwicklungsrisikos mit den Eltern eines betroffenen Kindes das weitere Vorgehen ab und zieht erforderlichenfalls mit Zustimmung der Eltern entsprechende Fachdienste und andere Stellen hinzu.
Beobachtungen Beobachtungsbögen (gezielt+differenziert) Elterngespräche Enge Zusammenarbeit mit FFS, Erz.ber.stelle (Infomöglichkeit für Team) § 3 (3)Das pädagogische Personal klärt die Kinder über die Gefahren des Rauchens auf und trägt dafür Sorge, dass die Kinder in der Kindertageseinrichtung positive Vorbilder erleben. Der Träger erlässt hierzu für alle den Kindern zugänglichen Räume und den Außenbereich der Kindertageseinrichtung ein Rauchverbot für das pädagogische Personal und alle Personen, die eine Kindertageseinrichtung aufsuchen. Aufklärung / Projektarbeit Verbotsschilder § 4 (1), (2) Ethische und religiöse Bildung und Erziehung; Emotionalität und soziale Beziehungen
-Religiöse Erziehung, Vorbild - Gemeinsames Beten - Feste und Feiern - Weitergabe der Bräuche im Festkreis - Nationalitäten miteinbeziehen (engl.Lieder Kinder aus anderen Ländern, Bibu) - Rederunde - Projektarbeit § 5 Sprachliche Bildung und Förderung
- Sprachanreize setzen - Bilderbuchecke - gezielte Sprachförderung - Würzburger Trainingsprogramm „Hören,Lauschen,Lernen“ - Reim,Klatsch,Singspiele im Stuhlkreis - Zaubersprüche, Quatschlieder,Fingerspiele - Tischspiele zur Sprachförderung - Alltag - Beobachtungsbogen SISMIK - Zusammenarbeit mit Schule § 6 MathematischeBildung
.- im Alltag (Backen,Kochen) - „Zahlenland“-Angebot - Geburtstagsfeiern - Freispiel - gezielte Angebote § 7 Naturwissenschaftliche und technische Bildung
- Ausflüge - Material zur Verfügung - Experimentierecke - Werkangebot § 8 Umweltbildung und-erziehung
- Mülltrennung, Vorbild, - Wandertage, - Aufenthalt im Freien, - Gartenbeet, - Gezielte Angebote - Blumen gießen (Helfen) - Werknachmittag § 9 Informationstechnische Bildung, Medienbildung und –erziehung
- Video drehen - Besuch in der Bücherei - Themen mit Aufgaben -(Wettervorhersage mitbringen,anschauen,…) - Telefondienst - Projektarbeit § 10 Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung .
-Kreativbereich/Freispiel - Projektarbeit -Kennenlernen versch.Techniken -Besuche im Museum,… -Gezielte Angebote § 11 Musikalische Bildung und –erziehung - Stuhlkreis -Orff-Instrumente -Festgestaltung - Feiern -Medien -gezielte Angebote § 12 Bewegungserziehung und –förderung, Sport .
Freispiel im Garten Versch.Bewegungsangebote Turn- und Rhythmikstunde Bewegungsbaustelle Bewegungsspiele im Stuhlkreis § 13 Gesundheitserziehung Gesundes Frühstück,Mittagessen Traumstunde Tagesstruktur Richtiges Anziehen Umziehen nach planschen Spaziergänge, Verkehrserziehung Themen Polizei, Körper, Zähne, Feuerwehr § 14 (1)Aufgaben des päd. Personals
Das pädagogische Personal hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Kinder die Bildungs- und Erziehungsziele vor allem durch angeleitetes und freies Spiel erreichen... . -Freispielzeit -Situationsorientierter Ansatz -Versch. Funktionsbereiche § 14 (2)Das pädagogische Personal soll sich zur Erfüllung der Bildungs- und Erziehungsaufgaben an den Inhalten des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans sowie an den Empfehlungen zur pädagogischen Arbeit in bayerischen Horten orientieren.
Fortbildungen zum Bep Regelmäßige Teamsitzungen QM-Management Regelmäßige Weiterbildung
|